Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich:

Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen unter Ausschluss etwa anderslautender Einkaufsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen geltend im Zweifel nur für den konkret vereinbarten Fall und bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

Angebot, Leistungsumfang, Vertragsabschluss

Unsere schriftlichen Vertragsangebote sind freibleibend. Für mündlich erteilte Auskünfte unserer Mitarbeiter übernehmen wir keine Gewähr. Aufträge, das gilt insbesondere für telefonische oder unseren Außendienstmitarbeiter erteilte Aufträge, sind von uns erst angenommen, wenn wir sie unverzüglich ausführen oder innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigen. Bei unverzüglicher Lieferung/Leistung verzichtet der Auftraggeber auf eine schriftliche Bestätigung.

Preise und Zahlungsbedingungen

Soweit keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten unsere Preise ab Lager ausschließlich Verpackung, Versand- und Transportkosten. Werden Änderungswünsche des Auftraggebers berücksichtigt, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Soweit keine ausdrücklich anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, sind Zahlungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 8 % (Unternehmer) über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Bei Privatkunden berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt vorbehalten. Schecks und eingereichte Wechsel gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir zur Zurückbehaltung unserer Lieferungen, auch aus anderen Aufträgen, berechtigt.

Liefer-/Ausführungsfrist

Die Angabe eines Liefer-/Ausführungszeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Auftraggeber die seinerseits erforderliche Mitwirkungshandlung verzögert oder unterlässt. Dasselbe gilt, wenn die Verzögerung aufhöhere Gewalt zurückzuführen ist.

Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung vor. Der Käufer ist zu einem Weiterverkauf der Waren im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs befugt. Die aus einem Verkauf entstehenden Forderungen tritt er hiermit an den Verkäufer ab. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist eine Sicherungsübereignung, Verpfändung, Vermietung oder eine anderweitige Überlassung der Vorbehaltsware nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Die aus einem Verkauf entstehenden Forderungen tritt er hiermit an den Verkäufer ab.

Aufrechnung und Zurückbehaltung

Aufrechnung und Zurückbehaltung sind ausgeschlossen, es sei denn die Aufrechnungsforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Gewährleistung

Für die einwandfreie Beschaffenheit der von unsgelieferten neuen Geräte übernehmen wie die Gewährleistung entsprechend der gesetzlichen Regelung, im Fall der Lieferung gebrauchter Gegenstände beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahrseit Lieferung. Die Begrenzung auf ein Jahr gilt nicht hinsichtlich Ansprüchen auf Schadenersatz nach §437 Nr. 3 BGB, sofern uns Vorsatz oder grobeFahrlässigkeit trifft. In diesem Fall gelten diegesetzlichen Vorschriften. Etwaige Mängel beseitigen wir durch Reparatur oder Ersatzlieferung (nach unserer Wahl) kostenfrei. Sollten mehrere Nachbesserungsversuche fruchtlos bleiben oder sollte eine uns gesetzte Nachfrist zur Mängelbeseitigung, durch unser Verschuldenfruchtlos verstreichen, so hat der Kunde ein Rücktrittsrecht. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für jede Art von Mängelfolgeschäden.

Sonderbedingungen Gerätevermietung

Beginn und Ende der Mietzeit Die Mietzeit beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem dasGerät zur Abholung durch den Mieter bereit gestelltwird oder – soweit vereinbart – an den Mieterausgeliefert wird.Der Mieter verpflichtet sich den Lieferschein beiAnlieferung/Abgabe der Geräte zu unterzeichnen.Soweit dies nicht möglich ist, verpflichtet sich derMieter den ihm übersandten Lieferschein unver-züglich unterzeichnet zurückzusenden. Erfolgt diesnicht, so erkennt der Mieter den Lieferschein alsinhaltlich richtig und rechtsverbindliche Rechnungs-grundlage an.Soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarunggetroffen wurde, hat der Mieter nach Ausgebrauchder Geräte dem Vermieter schriftlich die Freigabe zumelden. Erfolgt der Eingang der Freimeldung nach 12Uhr mittags, so endet der Mietvertrag am darauffolgenden Werktag.

Geht die Freimeldung Freitags nach 12 Uhr ein, soendet der Mietvertrag am darauf folgenden Montag.

Sorgfaltspflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet

  1. den Mietgegenstand bestimmungsgemäß und fachgerecht zu nutzen.
  2. Für die sach- und fachgerechte Pflege zu sorgen
  3. den Vermieter bei einem Ausfall des Mietgegenstandes sofort zu benachrichtigen. DerMieter ist nicht berechtigt eigene Reparaturversuche zu unternehmen, Kosten hierfür hat der Mieter zutragen.
  4. den Mietgegenstand bei Beendigung der Mietzeitim ursprünglichen Zustand mit sämtlichem Zubehör zurückzugeben

Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch die Benützung der Geräte oder deren Ausfallentstehen. Der Mieter hat die Sicherheitshinweise inZusammenhang mit Transport und Betrieb der Geräteund des Zubehörs sowie die Bedienungsanleitung zubeachten. Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er die Gefahrguttransportbestimmungen einzuhalten hat. Diese Bestimmungen kann der Mieter auf Wunsch jederzeit beim Vermietereinsehen.

Sonstige Pflichten des Mieters

An den vermieteten Geräten dürfen keinerlei Änderungen vorgenommen werden. Der Mieter ist verpflichtet Änderungen des Ortes der Aufstellung der Mietsache mitzuteilen. Werden Geräte durch dem Vermieter auf Baustellen angeliefert bzw. aufgestellt, dürfen die Geräte nur mit Zustimmung des Vermieters auf anderen Baustellen eingesetzt werden. Alle Betriebskosten des Mietgegenstandes trägt der Mieter. Bei auftretenden Fehlfunktionen, Schäden oder Ausfall der Geräte ist der Vermieter sofort schriftlich zu informieren. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Eigentumsschilder, Kennzeichen oder die Firmenbeschriftung der Vermieterin an Geräten oder am Zubehör, dürfen weder entfernt noch abgeändert oder entstellt werden. Die Weitervermietung an Dritte ist nicht gestattet, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

Verlust des Mietgegenstandes

Der Mieter hat den Mietgegenstand gegen Diebstahl zu sichern. Der Mieter hat, die Mietsache gegen Feuer-, Einbruch- und Leitungswasserschäden zu versichern. Ferner hat der Mieter die Mietsache in seine übliche Betriebshaftpflichtversicherung einzuschließen. Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung für das Mietobjekt. Er trägt die Gefahr des Verlustes und des Diebstahls des Mietgegenstandes. In einem solchen Fall ist der Vermieter berechtigt Schadenersatzansprüche in Höhe des Zeitwerts des Mietgegenstandes geltend zu machen. Schadensersatzansprüche sind sofort zur Zahlung fällig. Die Verantwortung des Mieters für die Geräte endet erst bei Rückgabe bzw. mit Abholung durch den Vermieter.

Sonstige allgemeine Bestimmungen

Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz des Vermieters/Auftragnehmers. Ist der Auftraggeber/MieterVerbraucher, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist der Sitz des Verkäufers/Vermieters.

Sonstige Bestimmungen

Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Abweichende Bedingungen des Käufers/Mieters, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt den Bestand der übrigen Bestimmungen nicht.